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Die Kanzlei


Gegründet wurde die Fachanwaltskanzlei im Jahre 1940 durch Rechtsanwalt und Notar Andreas Rust, der im Jahre 1980 verstarb. In diesem Jahr trat dessen Neffe, Rechtsanwalt Michael Rust, in die Kanzlei ein.

Im Vordergrund der Tätigkeiten stehen die kompetente Rechtsberatung der Mandanten in allen Rechtsfragen wie auch die effektive Rechtsvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktfällen. Zu den Mandanten gehören kleinere Handwerksbetriebe wie auch mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Privatpersonen. Diese werden zentral auf allen zivilrechtlichen Gebieten vertreten; zu diesen gehören insbesondere Vertrags-, Miet-, Verkehrs-, Versicherungs-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht. Ferner wird das gesamte Inkassomanagement erledigt. Letztlich sind erfolgreiche Verteidigungen in Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Steuerstrafverfahren zu nennen.